RATGEBER

Sanierungskosten von der Steuer absetzen

12 Minuten Lesedauer

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2025

Axel Merkt
Energie-Experte

Zusammenfassung:

Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) bietet Hausbesitzern die Möglichkeit, bis zu 20 % der Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen. Die wichtigsten Details sind:

Voraussetzungen

  • Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und selbst genutzt werden.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken.
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder Heizungsanlagen.
  • Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen und digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung.

Steuerliche Vorteile

  • Maximal 20 % der Kosten bis zu einer Grenze von 200.000 Euro können abgesetzt werden, was einem Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro entspricht.
  • Die Erstattung erfolgt über drei Jahre: 7 % in den ersten beiden Jahren (maximal je 14.000 Euro) und 6 % im dritten Jahr (maximal 12.000 Euro).

Ausschluss

Wer bereits Zuschüsse über KfW oder BAFA erhalten hat, kann die Kosten nicht steuerlich geltend machen.

Diese steuerliche Förderung ist besonders attraktiv für umfangreiche Sanierungen, da sie die gesamten Kosten berücksichtigt, während staatliche Zuschüsse oft gedeckelt sind

Können BAFA Förderung und steuerliche Vorteile bei einer Sanierung kombiniert werden?

Die BAFA-Förderung und die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Es ist jedoch möglich, unterschiedliche Maßnahmen getrennt zu fördern. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Regelungen zur Kombination

  • Keine Doppelförderung: Eine energetische Sanierungsmaßnahme kann entweder durch die BAFA oder KfW gefördert werden, oder steuerlich geltend gemacht werden, aber nicht beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme.
  • Trennung von Maßnahmen: Wenn verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (z. B. Fenstertausch und Dachsanierung), kann eine Maßnahme über BAFA oder KfW gefördert und eine andere steuerlich abgesetzt werden.

Tipps zur Auswahl

  • Die BAFA-Förderung bietet höhere Zuschüsse , während die steuerliche Förderung einheitlich 20 % der Kosten über drei Jahre erstattet.
  • Für umfassende Sanierungen mit hohen Kosten ist oft die Förderung durch KfW oder BAFA attraktiver, insbesondere wenn Kredite benötigt werden.

Die Wahl zwischen den Förderwegen hängt von der individuellen Steuerlast, den geplanten Maßnahmen und der Finanzierungssituation ab.

Axel Merkt
Energie-Effizienz-Experte

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