Zusammenfassung:
Voraussetzungen
Gefördert wird nur, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und Sie selbst darin wohnen. Außerdem muss ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführen, und zwar nach den technischen Vorgaben der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Eigenleistung zählt hier nicht.
Förderfähige Maßnahmen
Dazu zählen die Wärmedämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, der Austausch von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen sowie der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen und digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung.
Steuerliche Vorteile
Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist keine bloße Absetzung von der Bemessungsgrundlage, sondern eine direkte Ermäßigung der Steuerschuld: 20 % der Kosten werden unmittelbar von der zu zahlenden Steuer abgezogen, gedeckelt bei 200.000 Euro Aufwendungen. Das ergibt maximal 40.000 Euro Steuerbonus. Die Erstattung verteilt sich über drei Jahre: 7 % in den ersten beiden Jahren (je maximal 14.000 Euro), 6 % im dritten Jahr (maximal 12.000 Euro).
Ausschluss
Wer für dieselbe Maßnahme schon einen Zuschuss von KfW oder BAFA bekommen hat, kann sie nicht zusätzlich steuerlich absetzen. Für umfangreiche Sanierungen lohnt sich der steuerliche Weg trotzdem oft, weil er die gesamten Kosten berücksichtigt. Staatliche Zuschüsse sind dagegen meist gedeckelt.
Können BAFA-Förderung und Steuerbonus kombiniert werden?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie müssen sich entscheiden: entweder Zuschuss über BAFA oder KfW, oder steuerliche Absetzung, nicht beides gleichzeitig. Möglich ist aber, verschiedene Maßnahmen unterschiedlich zu fördern. Der Fenstertausch läuft dann zum Beispiel über KfW, die Dachsanierung wird steuerlich abgesetzt.
Was ist sinnvoller? Die BAFA-Förderung bringt in der Regel höhere Zuschüsse, gerade wenn ein Kredit ohnehin sinnvoll ist. Die steuerliche Lösung punktet bei hohen Gesamtkosten, weil sie anders als die Zuschüsse nicht gedeckelt ist. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Steuerlast, den geplanten Maßnahmen und der Finanzierung ab. Das lässt sich am besten im persönlichen Beratungsgespräch klären.








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