Zusammenfassung:
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die energetische Sanierung neue Fördersätze von KfW und BAFA, in mehreren Punkten niedriger als zuvor. Dieser Artikel zeigt die aktuellen Zuschüsse für Gesamthaussanierung, Heizungstausch und Einzelmaßnahmen und erklärt, worauf Sie bei der Antragstellung jetzt achten müssen.
Stand: 16.09.2026
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist heute wichtiger denn je. Steigende Energiekosten, verschärfte gesetzliche Anforderungen und das wachsende Bewusstsein für Klimaschutz machen die Modernisierung des Gebäudebestands zu einer zentralen Aufgabe. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen Eigentümer dabei weiterhin mit Förderprogrammen, deren Konditionen sich zum 21. Juli 2026 spürbar verändert haben.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Programme es aktuell gibt, wie hoch die Fördersätze nach der Reform tatsächlich sind und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Wichtig: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In mehreren Punkten sind sie niedriger als zuvor. Wer noch mit den alten Werten kalkuliert, überschätzt die tatsächliche Förderung deutlich.
KfW-Förderung: Welche Zuschüsse gibt es für die energetische Sanierung?
Die KfW unterstützt Eigentümer mit zwei zentralen Programmen: dem Kredit 261 für die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus und dem Zuschuss 458 für den Heizungstausch. Beide wurden im Rahmen der BEG-Reform 2026 überarbeitet. Die gute Nachricht zuerst: Gefördert wird weiterhin, und die Grundstruktur der Programme bleibt bestehen. Die Fördersätze selbst sind in einigen Bereichen jedoch gesunken, während an anderer Stelle neue Boni hinzugekommen sind.
Aktuelle Förderprogramme im Überblick
KfW Programm 261 - Effizient Sanieren
Das Kernprogramm für umfassende energetische Sanierungen bietet:
KfW Programm 458 - Heizungsförderung
Speziell für den Heizungstausch konzipiert:
Maximale Gesamtförderung: 70% der förderfähigen Kosten im Regelfall, für einkommensschwache Haushalte bis zu 80%.
BAFA-Zuschüsse
Ergänzend zur KfW-Förderung:
Förderfähige Sanierungsmaßnahmen
Gebäudehülle optimieren
Anlagentechnik modernisieren
Erneuerbare Energien integrieren
Die energetische Sanierung eines Wohngebäudes umfasst also verschiedene Bereiche, die durch KfW und BAFA gefördert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch deutlich zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen. Im Folgenden ordnen wir die wichtigsten Sanierungsbereiche und ihre Fördermöglichkeiten genauer ein.
Dämmung der Gebäudehülle - das Fundament der Energieeffizienz
Eine effektive Wärmedämmung bildet das Herzstück jeder energetischen Sanierung. Durch eine fachgerechte Dämmung lassen sich die Heizkosten erheblich reduzieren, bei einem unsanierten Altbau oft um 30 Prozent und mehr. Die KfW fördert dabei verschiedene Dämmmaßnahmen an der gesamten Gebäudehülle mit 15% Grundförderung.
Die Außenwanddämmung spielt dabei eine zentrale Rolle. Hier kommen verschiedene Systeme zum Einsatz: Das klassische Wärmedämmverbundsystem (WDVS) wird außen auf die bestehende Fassade aufgebracht. Bei zweischaligem Mauerwerk bietet sich alternativ eine Kerndämmung an. Ist eine Außendämmung nicht möglich, etwa bei denkmalgeschützten Fassaden, kann auch eine Innendämmung gefördert werden.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Dachdämmung. Über ein ungedämmtes Dach können bis zu einem Drittel der Heizenergie verloren gehen. Die Förderung umfasst sowohl die Dämmung der Dachschrägen als auch der obersten Geschossdecke. Letzteres ist besonders wirtschaftlich, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird.
Gut zu wissen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wirkt seit der Reform anders als bisher. Er wird nicht mehr auf die gesamte Investitionssumme angerechnet, sondern nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Bei kleineren Einzelmaßnahmen bringt der iSFP dadurch faktisch keinen zusätzlichen Zuschuss mehr, bei größeren Sanierungsvorhaben lohnt er sich weiterhin deutlich.
Moderne Heiztechnik für maximale Effizienz
Die Heizungsmodernisierung bietet nach wie vor enormes Einsparpotenzial. Moderne Systeme arbeiten deutlich effizienter als alte Anlagen und können zudem erneuerbare Energien nutzen. Das KfW-Programm 458 fördert den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme weiterhin mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten im Regelfall, für einkommensschwache Haushalte sogar mit bis zu 80 Prozent.
Besonders stark gefördert werden weiterhin Wärmepumpen in verschiedenen Ausführungen. Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und arbeiten besonders effizient in Verbindung mit einer Fußbodenheizung oder großflächigen Heizkörpern. In der Kombination mit einer Photovoltaikanlage können sie einen Großteil der benötigten Energie selbst erzeugen. Der frühere zusätzliche Effizienzbonus für Wärmepumpen ist mit der Reform entfallen, die Grundförderung von 30 Prozent bleibt aber erhalten.
Auch Biomasseanlagen wie Pelletheizungen erhalten weiterhin eine Förderung von 30 Prozent. Sie gelten als klimaneutral, da sie nur so viel CO2 freisetzen, wie die Pflanzen während ihres Wachstums aufgenommen haben. Der frühere separate Emissionsminderungszuschlag für besonders emissionsarme Anlagen wurde dabei in die einheitliche Grundförderung integriert und existiert als eigener Zuschlag nicht mehr.
Lüftung und erneuerbare Energien - für ein gesundes Raumklima
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist besonders in gut gedämmten Gebäuden sinnvoll. Sie sorgt für konstanten Luftaustausch, spart Heizenergie und beugt Schimmelbildung vor. Die KfW fördert sowohl zentrale als auch dezentrale Lüftungsanlagen.
Die Integration erneuerbarer Energien wird weiterhin besonders unterstützt. Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern ermöglichen eine weitgehend autarke Stromversorgung. Solarthermieanlagen können die Warmwasserbereitung und Heizung unterstützen. Besonders effizient sind Hybridsysteme, die verschiedene erneuerbare Energiequellen intelligent kombinieren.
Übersicht der KfW-Förderprogramme im Detail
Die BEG-Reform 2026 hat die Konditionen beider Programme zum 21. Juli 2026 neu geordnet. Wer vor diesem Stichtag einen Antrag gestellt hat, profitiert noch von den alten, teils höheren Sätzen. Für alle Anträge ab diesem Datum gelten die folgenden, aktuell gültigen Werte.
KfW 261 - Gesamthaussanierung mit günstigem Zins und Tilgungszuschuss
Das Programm „Effizient Sanieren" (261) richtet sich an Eigentümer, die ihr Wohngebäude umfassend energetisch modernisieren möchten. Je nach erreichtem Effizienzniveau winken Tilgungszuschüsse, die im Zuge der Reform allerdings deutlich reduziert wurden:
Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussEH 4010%EH 555%EH 700%EH 850%Denkmal5%
Der frühere separate 5-Prozent-Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan entfällt in dieser Form, da die sogenannte Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) jetzt fester Bestandteil jeder Effizienzhaus-Stufe ist. Im Gegenzug sind zwei neue Boni hinzugekommen: der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) mit +10% für die energetisch schwächsten Bestandsgebäude bei den Stufen EH 70, EH 55 und EH 40, sowie ein Bonus für serielles Sanieren (SerSan) zwischen +5% und +15%. Beide lassen sich mit der Nachhaltigkeits-Klasse kombinieren.
Ein großer Vorteil bleibt bestehen: Der Kreditrahmen von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit gilt jetzt einheitlich für alle Effizienzhaus-Stufen, statt wie zuvor gestaffelt zu sein.
Ein wichtiger Aspekt des Programms 261 ist außerdem die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung. Hierfür können weiterhin zusätzlich bis zu 50% der Kosten gefördert werden.
KfW 458 - Heizungsförderung
Das Programm für den Heizungstausch setzt weiterhin starke Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme, allerdings mit veränderten Bonusregeln:
Die Grundförderung liegt unverändert bei 30% der förderfähigen Kosten. Hinzu kommen zwei Boni, die sich seit der Reform verändert haben:
Der frühere separate Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der pauschale Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen sind ersatzlos entfallen. Die maximale Gesamtförderung liegt weiterhin bei 70% der förderfähigen Kosten, für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Kindern) sind bis zu 80% möglich.
Neu ist außerdem eine sinkende Kostenobergrenze: Für die erste Wohneinheit liegt sie seit dem 21. Juli 2026 bei 28.000 € förderfähigen Kosten (zuvor 30.000 €) und reduziert sich planmäßig alle sechs Monate um weitere 750 € bis zum 1. August 2030.
Wie läuft der Antragsprozess für KfW-Förderungen?
Der Weg zur KfW-Förderung folgt weiterhin einem klar strukturierten Prozess. Zentral ist dabei die frühzeitige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena geführt wird. Dieser erstellt die notwendigen Nachweise und begleitet die Sanierung fachlich.
Der erste Schritt ist immer die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. KfW-Kredite werden über die Hausbank beantragt, während Zuschüsse wie beim Programm 458 direkt bei der KfW online gestellt werden.
Für die Antragstellung sind verschiedene technische Nachweise erforderlich. Der wichtigste ist die „Bestätigung zum Antrag" (BzA), die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt eine weitere Prüfung durch den Experten, der die korrekte Umsetzung in der „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) dokumentiert.
Besonders wichtig: Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, laufen noch unter den alten, in einigen Punkten günstigeren Bedingungen. Da dieser Stichtag inzwischen zurückliegt, sind die in diesem Artikel genannten Sätze für neue Anträge der aktuelle Regelfall. Zudem sind die Programme nicht in jeder Kombination miteinander vereinbar. Während beispielsweise die gleichzeitige Nutzung von BAFA-Zuschüssen für die Energieberatung möglich ist, schließen sich verschiedene KfW-Programme teilweise gegenseitig aus. Eine genaue Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten ist daher unerlässlich.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung der energetischen Sanierung
Gelten für meinen Förderantrag noch die alten Sätze?
Nur, wenn Sie den Antrag vor dem 21. Juli 2026 gestellt haben. Für alle späteren Anträge gelten die in diesem Artikel beschriebenen, aktuellen Konditionen.
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan noch?
Bei größeren Sanierungsvorhaben oberhalb von 30.000 € förderfähigen Kosten ja, da der iSFP-Bonus dort weiterhin greift. Bei kleineren Einzelmaßnahmen bringt er seit der Reform keinen zusätzlichen Zuschuss mehr, kann aber trotzdem sinnvoll sein, um die Sanierung strategisch zu planen.
Kann ich KfW- und BAFA-Förderung gleichzeitig nutzen?
Teilweise. Die Energieberatung über BAFA lässt sich in der Regel mit KfW-Förderungen für die eigentliche Sanierung kombinieren. Ob sich mehrere KfW-Programme untereinander kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab mit einem Energieeffizienz-Experten geklärt werden.
Wie stark sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus noch?
Er liegt aktuell bei 16% und sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er am 1. August 2028 ausläuft. Wer einen Heizungstausch plant, profitiert also von einer frühzeitigen Antragstellung.
Fazit: Förderung lohnt sich weiterhin, aber mit angepassten Erwartungen
Die energetische Sanierung bleibt auch nach der Reform vom 21. Juli 2026 finanziell attraktiv unterstützt. Wer aber noch mit den alten Fördersätzen plant, kalkuliert deutlich zu optimistisch, besonders bei der KfW-Gesamthaussanierung, wo die Tilgungszuschüsse teils auf einen Bruchteil des vorherigen Niveaus gesunken sind. Wichtiger denn je ist deshalb eine aktuelle, auf Ihr konkretes Vorhaben zugeschnittene Berechnung vor der Antragstellung.
Axel Merkt ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Deutsche Energie-Agentur), BAFA- und KfW-zertifiziert und berät Eigentümer in Renningen und Umgebung zu Fördermöglichkeiten und energetischer Sanierung.








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