Zusammenfassung:
Was ändert sich für Sie als Eigentümer, wenn Ihre Heizung in den nächsten Jahren ausgetauscht werden muss? Nach monatelanger Debatte hat der Bundestag am 10. Juli 2026 die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen. Seither firmiert das Regelwerk offiziell als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) an zentralen Stellen ab. Verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, die wesentlichen Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.
In diesem Artikel fassen wir zusammen, was sich für Hausbesitzer in Renningen, Böblingen, Calw, Leonberg und Stuttgart konkret ändert. Wir zeigen außerdem, wo noch Klärungsbedarf besteht.
Freie Heizungswahl statt 65-Prozent-Pflicht
Die bisherige starre Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Sie können beim Heizungstausch künftig wieder frei zwischen mehreren Systemen wählen: Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Hybrid-Lösungen, Anschluss an ein Wärmenetz oder auch eine klassische Gas- oder Ölheizung.
Wichtig: Freie Wahl bedeutet nicht, dass sich eine fossile Heizung langfristig ohne Zusatzkosten betreiben lässt. Neue Gas- und Ölheizungen unterliegen ab 2029 einer schrittweisen Pflicht zur Beimischung klimaneutraler Brennstoffe (der sogenannten „Biotreppe“).
Die Biotreppe: Was neue fossile Heizungen künftig leisten müssen
Wer sich ab sofort für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss über die Jahre steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nachweisen:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Spätestens 2045 müssen Heizungen vollständig klimaneutral betrieben werden. Ein Sonderfall ist die Havarie: Wenn eine bestehende Heizung defekt und nicht reparierbar ist, gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, bevor die jeweils aktuelle Stufe der Biotreppe greift.
Was gilt für Ihre bestehende Heizung?
Eine gute Nachricht für alle, die keinen akuten Handlungsbedarf haben: Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung dürfen Sie weiterhin unverändert betreiben. Eine generelle, altersabhängige Austauschpflicht gibt es im Gebäudemodernisierungsgesetz nicht. Zur neuen Heizung verpflichtet sind Sie nur, wenn die bestehende Anlage technisch oder wirtschaftlich nicht mehr reparabel ist.
Was sich bei der Förderung ändert
Parallel zur Gesetzesnovelle wurde zum 21. Juli 2026 auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst:
- Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Der Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen wurde neu gestaffelt, unter anderem mit einem zusätzlichen Kinderzuschlag.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt vorerst bestehen, wird ab Februar 2027 aber schrittweise abgesenkt.
- Der Förderdeckel, also die maximal förderfähigen Kosten, sinkt von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro und wird ab 2027 in mehreren Schritten weiter reduziert.
Gut zu wissen: Wer eine Wärmepumpe plant und noch von den aktuell etwas höheren Bonussätzen profitieren möchte, sollte den Förderantrag nicht unnötig aufschieben. Die Konditionen werden in den kommenden Jahren schrittweise enger.
Das betrifft auch Mietverhältnisse: Ab 2028 müssen Vermieter, die eine neue fossile Heizung einbauen, sich zur Hälfte an den CO2-Kosten und den Gasnetzentgelten beteiligen. Damit sollen Mehrkosten nicht mehr allein auf die Mieter abgewälzt werden.
Was noch offen ist
Nicht alle Details sind bereits final geregelt. Die Bundesregierung muss bis zum 1. Dezember 2026 ein eigenes Regelwerk zur sogenannten Grüngas- und Grünheizöl-Quote vorlegen, das klärt, wie die vollständige Klimaneutralität der Brennstoffe bis 2045 konkret erreicht werden soll. Wie verfügbar und wie teuer diese Brennstoffe tatsächlich sein werden, ist derzeit noch nicht abschließend absehbar. Auch die verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau einer neuen Gasheizung wurde gestrichen. Eine freiwillige Beratung wird aber weiterhin bezuschusst und ist in vielen Fällen sogar Voraussetzung, um überhaupt Fördermittel zu erhalten.
Fazit: Mehr Wahlfreiheit, aber kein Grund zum Zurücklehnen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt vom bisherigen Heizungsgesetz vor allem den Zwangscharakter: Sie entscheiden wieder freier, mit welcher Technik Sie heizen. Wer mittelfristig plant, sollte sich davon aber nicht täuschen lassen. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den tatsächlichen Kosten über die gesamte Lebensdauer der Heizung zu beschäftigen, inklusive Biotreppe, sinkender Förderung und steigender CO2-Preise bei fossilen Systemen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt, freie Heizungswahl ist wieder möglich.
- Neue Gas-/Ölheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Biotreppe bis 2045).
- Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen unverändert weiterlaufen.
- Die Förderung wurde angepasst: Förderdeckel sinkt auf 28.000 Euro, Einkommensbonus neu gestaffelt.
- Offene Punkte (Grüngasquote) sollen bis 1. Dezember 2026 geklärt werden.
Sie überlegen, welche Heizungslösung für Ihr Haus langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist, trotz oder gerade wegen der neuen Regeln? In einem unabhängigen Erstgespräch ordnen wir Ihre individuelle Situation ein und zeigen, welche Fördermöglichkeiten Sie konkret nutzen können. Mehr zu allen aktuellen Zuschüssen und Förderprogrammen lesen Sie in unserem Ratgeber „Energetische Sanierung fördern lassen“.
Über den Autor: Axel Merkt, zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Deutsche Energie-Agentur), BAFA- und KfW-zertifiziert, Energieberatung in Renningen und Umgebung.





.avif)
.avif)