RATGEBER

KfW-Effizienzhaus: Welche Förderstufe passt zu Ihrem Sanierungsvorhaben?

12 Minuten Lesedauer

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2026

Axel Merkt
Energie-Effizienz-Experte
Saniertes Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Ziegeldach

Zusammenfassung:

Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40: Der Ratgeber erklärt, was die Stufen bedeuten, welchen Tilgungszuschuss die KfW seit der Reform im Juli 2026 jeweils zahlt und welche Boni es gibt. Ein Rechenbeispiel zeigt, wann sich das Effizienzhaus lohnt und wann Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan mehr Zuschuss bringen.

Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40: Wer sein Haus von Grund auf sanieren will, stößt früher oder später auf diese Zahlen. Sie legen fest, wie viel Dämmung und Technik nötig ist und welchen Tilgungszuschuss die KfW zahlt. Seit der Förderreform vom 21. Juli 2026 hat sich die Rechnung allerdings deutlich verschoben. Für manches Einfamilienhaus ist das Effizienzhaus heute nicht mehr der beste Weg.

Hier lesen Sie, was hinter den Stufen steckt, was jede Stufe an Förderung bringt und wie Sie herausfinden, ob sich für Ihr Haus eher das Effizienzhaus oder die Sanierung in Einzelschritten lohnt (Stand: Oktober 2026).

Was die Zahl hinter „Effizienzhaus“ bedeutet

Ein Effizienzhaus wird immer mit einem gedachten Referenzgebäude verglichen. Das ist ein Haus mit derselben Form, Größe und Ausrichtung wie Ihres, aber mit Bauteilen und Technik nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Die Zahl gibt an, wie viel Primärenergie Ihr Haus nach der Sanierung im Vergleich dazu noch braucht. Ein Effizienzhaus 55 kommt also mit 55 Prozent aus.

Dazu kommt eine zweite Hürde: der Transmissionswärmeverlust. Er beschreibt, wie viel Wärme über Wände, Dach, Fenster und Boden verloren geht, also wie gut die Gebäudehülle ist. Für die Sanierung gelten diese Grenzwerte, jeweils in Prozent des Referenzgebäudes:

  • Effizienzhaus 85: Primärenergie 85 Prozent, Wärmeverlust der Hülle 100 Prozent
  • Effizienzhaus 70: 70 und 85 Prozent
  • Effizienzhaus 55: 55 und 70 Prozent
  • Effizienzhaus 40: 40 und 55 Prozent
  • Effizienzhaus Denkmal: eigene, weniger strenge Anforderungen für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Die Hülle lässt sich nicht mit Technik schönrechnen. Eine Wärmepumpe drückt den Primärenergiebedarf zwar kräftig nach unten, aber ohne gute Dämmung verfehlt das Haus den zweiten Grenzwert. Der Schritt von 70 auf 55 hängt deshalb meist an der Hülle, also an dickerer Dämmung und besseren Fenstern.

Was sich seit Juli 2026 an der Förderung geändert hat

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die KfW das Programm 261 umgebaut. Laut aktuellem Merkblatt (Stand 09/2026) sollten Sie vier Änderungen kennen:

  • Jede Effizienzhaus-Stufe verlangt jetzt, dass erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs decken. Einen eigenen Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse gibt es deshalb nicht mehr, sie ist Pflicht.
  • Der Kredit beträgt einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, egal welche Stufe.
  • Die Tilgungszuschüsse wurden um 10 Prozentpunkte gesenkt. Zum Ausgleich verbilligt der Bund die Zinsen stärker als bisher.
  • Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen schließen sich aus. Nach einer Förderung über den einen Weg müssen Sie drei Jahre warten, bevor Sie den anderen beantragen können.
Gut zu wissen: Die 65 Prozent sind in der Praxis meist leichter zu schaffen, als es klingt. Eine Wärmepumpe, die das Haus allein beheizt, erfüllt die Anforderung in aller Regel. Auch eine vorhandene Anlage auf Basis erneuerbarer Energien oder ein bestehender Wärmenetzanschluss kann angerechnet werden.

Tilgungszuschuss: Was jede Stufe bringt

Der Tilgungszuschuss ist der Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die KfW schreibt ihn gut, sobald Ihr Energieeffizienz-Experte nach der Sanierung bestätigt hat, dass die Stufe erreicht ist. Beim vollen Kreditbetrag von 150.000 Euro sieht das so aus:

  • Effizienzhaus 40: 10 Prozent, bis zu 15.000 Euro
  • Effizienzhaus 55: 5 Prozent, bis zu 7.500 Euro
  • Effizienzhaus 70: kein Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus 85: kein Tilgungszuschuss
  • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent, bis zu 7.500 Euro

Bei 70 und 85 bleibt also nur der verbilligte Zins, es sei denn, einer der Boni greift.

Die drei Boni

Auf diese Sätze kommen Aufschläge, die sich miteinander kombinieren lassen:

  • Worst Performing Building (WPB): plus 10 Prozentpunkte für Häuser, die zu den energetisch schlechtesten in Deutschland zählen. Nachgewiesen wird das über einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr oder einen Energiebedarfsausweis der Klasse H. Die Berechnung darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein. Der Bonus gilt für die Stufen 70, 55 und 40.
  • Serielle Sanierung: plus 15 Prozentpunkte bei Effizienzhaus 55 und 40, plus 5 bei Effizienzhaus 70. Voraussetzung sind vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente, die auf der Baustelle nur noch montiert werden. Bei Einfamilienhäusern kommt das bisher selten vor.
  • Nachhaltigkeits-Klasse (NH): plus 5 Prozentpunkte, wenn ein Zertifikat nach dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude PLUS“ ausgestellt wird. Damit gibt es auch für Effizienzhaus 70 und 85 einen Zuschuss von 5 Prozent. Das Zertifikat kostet aber Geld und Aufwand, und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird zur Pflicht.

Rechnerisch sind so bis zu 40 Prozent möglich, beim vollen Kredit also 60.000 Euro. Beim Einfamilienhaus ist der WPB-Bonus der Hebel, der wirklich etwas bewegt. Erfüllt Ihr Haus die Kriterien und wird es auf Effizienzhaus 55 saniert, steigt der Zuschuss auf 15 Prozent, bei 150.000 Euro Kredit also auf 22.500 Euro.

Fachplanung und Baubegleitung

Zusätzlich fördert die KfW die Planung und Begleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Kosten bis 10.000 Euro je Vorhaben förderfähig, der Zuschuss beträgt also höchstens 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 4.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 40.000 Euro je Vorhaben.

Welche Stufe ist für Ihr Haus realistisch?

Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Ein paar Anhaltspunkte aus der Praxis:

  • Effizienzhaus 85 und 70 sind bei vielen Häusern aus den 1960er- bis 1980er-Jahren mit Wärmepumpe, gedämmtem Dach und neuen Fenstern erreichbar, wenn die Fassade schon einmal gedämmt wurde oder jetzt mitgemacht wird.
  • Effizienzhaus 55 braucht fast immer eine rundum gedämmte Hülle mit ordentlichen Dämmstärken und eine sorgfältige Planung der Anschlüsse, damit Wärmebrücken den Wert nicht verderben.
  • Effizienzhaus 40 ist im Bestand die Ausnahme. Die Hülle muss nahe an Neubauniveau kommen, und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist Pflicht.

Wichtiger als die höchste Stufe ist die Frage, was der nächste Schritt kostet und was er bringt. Ohne Bonus gibt es bei Effizienzhaus 70 keinen Tilgungszuschuss, bei Effizienzhaus 55 sind es 7.500 Euro. Kostet die zusätzliche Dämmung für den Sprung von 70 auf 55 deutlich mehr, rechnet sich das über den Zuschuss allein nicht. Dann zählen die niedrigeren Heizkosten der kommenden Jahrzehnte. Das gehört in eine ehrliche Variantenrechnung, bevor Sie sich festlegen. Bei Wohngebäuden muss Ihr Energieeffizienz-Experte übrigens immer auch eine Variante mit Lüftungsanlage berechnen und Ihnen erläutern, selbst wenn Ihre Stufe keine verlangt.

Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen: die Weichenstellung vor dem Antrag

Seit der Reform ist das die wichtigste Frage, und sie muss vor dem ersten Antrag geklärt sein. Wer jetzt zum Beispiel die Wärmepumpe über den KfW-Zuschuss 458 fördern lässt, kann danach drei Jahre lang keine Effizienzhaus-Förderung beantragen. Umgekehrt gilt dasselbe.

Ein Vergleich an einem Einfamilienhaus, in dem die Eigentümer selbst wohnen: Die funktionierende, aber alte Ölheizung soll einer Wärmepumpe weichen, außerdem sollen Dach und Fassade gedämmt werden. Das Einkommen liegt über der Grenze für den Einkommensbonus, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) liegt vor.

Weg 1: Einzelmaßnahmen

  • Wärmepumpe über KfW 458: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten, also 12.880 Euro Zuschuss
  • Dämmung über das BAFA: 15 Prozent auf bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten mit iSFP, dazu 5 Prozent iSFP-Bonus auf den Teil über 30.000 Euro, zusammen 10.500 Euro
  • Summe: 23.380 Euro Zuschuss

Weg 2: Effizienzhaus 55

  • Kredit über bis zu 150.000 Euro zum verbilligten Zins
  • Tilgungszuschuss 5 Prozent, also 7.500 Euro
  • mit WPB-Bonus 15 Prozent, also 22.500 Euro

Ohne WPB-Bonus liegen die Einzelmaßnahmen in diesem Beispiel klar vorn. Mit WPB-Bonus sind beide Wege bei den Zuschüssen fast gleichauf. Das Effizienzhaus bietet dann den größeren Kreditrahmen und den Zinsvorteil, dessen Wert vom Kreditbetrag und vom Zinsniveau abhängt. Auch für Einzelmaßnahmen gibt es allerdings einen Ergänzungskredit der KfW, und die Baubegleitung wird auf beiden Wegen gefördert.

Wichtig: Die Zahlen gelten für Anträge bis 31. Januar 2027. Danach sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent und der Kostendeckel für die Heizung auf 27.250 Euro. Was das in Euro bedeutet, zeigt der Artikel Heizungsförderung 2027: Warum sich der Antrag bis Ende Januar lohnt. Kommt ein Einkommensbonus dazu oder fällt die Sanierung größer aus, verschiebt sich das Ergebnis ebenfalls.

Für ein Einfamilienhaus ohne WPB-Status bringt der Weg über Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan seit der Reform oft mehr Zuschuss. Das Effizienzhaus spielt seine Stärken bei sehr schlechten Ausgangsgebäuden und bei großen Komplettsanierungen mit hohem Finanzierungsbedarf aus, auch im Mehrfamilienhaus.

So läuft die Förderung zum Effizienzhaus ab

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden. Er muss in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur in der Kategorie Wohngebäude geführt sein und darf mit den ausführenden Firmen nicht verbunden sein. Er rechnet das Gebäude durch, plant die Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  2. Kredit über die Hausbank beantragen, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Planung und Beratung dürfen vorher laufen. Verträge mit Handwerkern sind erlaubt, wenn sie unter dem Vorbehalt der Förderzusage stehen.
  3. Mit Baubegleitung sanieren. Der Experte prüft während der Bauphase, ob die Ausführung zur Planung passt. Fehler an Anschlüssen oder bei der Luftdichtheit lassen sich in dieser Phase noch beheben.
  4. Den Abschluss nachweisen. Der Experte erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Hausbank reicht sie ein. Dafür haben Sie 54 Monate ab Zusage Zeit.
  5. Tilgungszuschuss erhalten. Die KfW schreibt ihn zum nächsten festen Verrechnungstermin auf Ihren Kredit gut. Die Laufzeit verkürzt sich, die Rate bleibt gleich.

Häufig gestellte Fragen zum KfW-Effizienzhaus

Wie hoch ist der KfW-Kredit für ein Effizienzhaus?

Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, unabhängig von der Stufe. Für Fachplanung und Baubegleitung kommen bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro hinzu. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Lohnt sich ein Effizienzhaus 85 überhaupt noch?

Ohne Nachhaltigkeits-Klasse gibt es dafür keinen Tilgungszuschuss mehr, nur den zinsverbilligten Kredit. Interessant ist die Stufe vor allem, wenn Sie ohnehin finanzieren müssen. Geht es Ihnen um Zuschüsse, sind Einzelmaßnahmen meist die bessere Wahl.

Kann ich die Wärmepumpe im Effizienzhaus zusätzlich über KfW 458 fördern lassen?

Nein. Die Heizung wird im Effizienzhaus-Kredit mitfinanziert, eine zusätzliche Förderung als Einzelmaßnahme ist ausgeschlossen. Ab dem ersten Quartal 2027 sollen bei der Sanierung zum Effizienzhaus außerdem nur noch Wärmepumpen aus europäischer Fertigung mitgefördert werden.

Kann ich die Sanierungskosten zusätzlich von der Steuer absetzen?

Nicht für dieselben Maßnahmen. Wer den KfW-Kredit 261 nutzt, kann dafür die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG nicht in Anspruch nehmen. Wie der steuerliche Weg funktioniert, steht im Ratgeber Sanierungskosten von der Steuer absetzen.

Fazit: Erst rechnen, dann die Stufe wählen

Die Effizienzhaus-Förderung ist nach der Reform kein Selbstläufer mehr. Für sehr schlechte Altbauten und große Sanierungen mit Finanzierungsbedarf bleibt sie attraktiv, vor allem zusammen mit dem WPB-Bonus. Bei vielen Einfamilienhäusern bringt die schrittweise Sanierung mit Sanierungsfahrplan inzwischen mehr. Weil die dreijährige Sperrfrist Sie früh auf einen Weg festlegt, gehört der Vergleich an den Anfang der Planung und nicht ans Ende.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Zahl der Stufe gibt den Primärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude an, die Gebäudehülle muss zusätzlich einen eigenen Grenzwert einhalten.
  • Tilgungszuschuss seit Juli 2026: 10 Prozent bei Effizienzhaus 40, 5 Prozent bei 55 und Denkmal, keiner bei 70 und 85.
  • Der WPB-Bonus bringt 10 Prozentpunkte mehr und ist für schlechte Altbauten der wichtigste Hebel.
  • Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen schließen sich aus, zwischen beiden Wegen liegen drei Jahre Sperrfrist.
  • Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Einen Überblick über alle aktuellen Förderprogramme finden Sie im Ratgeber Energetische Sanierung fördern lassen. Wenn Sie wissen möchten, welche Stufe für Ihr Haus erreichbar ist und welcher Förderweg sich rechnet, rechne ich beide Varianten für Sie durch und begleite die Sanierung bis zum Nachweis. Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch.

Axel Merkt, zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Deutsche Energie-Agentur), BAFA- und KfW-zertifiziert, Energieberatung in Renningen und Umgebung

Axel Merkt
Energie-Effizienz-Experte

Als zertifizierter Energieberater und Diplom-Ingenieur (FH) unterstützt Axel Merkt seine Kunden bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Als Effizienz-Experte der dena bringt er nicht nur technisches Fachwissen, sondern auch Verständnis für individuelle Bedürfnisse mit.

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