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Heizungsförderung 2027: Warum sich der Antrag bis Ende Januar lohnt

12 Minuten Lesedauer

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2026

Axel Merkt
Energie-Effizienz-Experte
Frau sitzt mit Unterlagen vor einem Heizkörper und plant den Heizungstausch

Zusammenfassung:

Ab 1. Februar 2027 sinken bei der KfW-Heizungsförderung der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten, für Wärmepumpen ohne EU-Fertigung ist zusätzlich eine niedrigere Grundförderung geplant. Wer bis 31. Januar 2027 den Antrag stellt, sichert sich die aktuellen Sätze und hat danach 36 Monate Zeit für den Einbau.

Wer in den nächsten Monaten seine Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen will, sollte sich ein Datum notieren: den 31. Januar 2027. Bis dahin gelten bei der KfW-Heizungsförderung die Konditionen, die seit dem 21. Juli 2026 in Kraft sind. Ab dem 1. Februar 2027 wird es jedes halbe Jahr etwas weniger.

Hier erfahren Sie, was sich wann ändert, was das in Euro bedeutet und warum Sie für den günstigeren Satz nicht mitten im Winter einbauen müssen.

Was ab Februar 2027 bei der Heizungsförderung sinkt

Die Grundförderung im KfW-Programm 458 bleibt vorerst bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Abgesenkt werden zwei andere Stellschrauben, erstmals zum 1. Februar 2027 und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt heute bei 16 Prozent und fällt danach halbjährlich auf 12, 8 und 4 Prozent. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
  • Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind heute auf 28.000 Euro begrenzt. Diese Obergrenze sinkt jedes Halbjahr um 750 Euro, also auf 27.250 Euro ab Februar 2027 und auf 26.500 Euro ab August 2027.

Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Für Wärmepumpen ist 2027 eine weitere Kürzung geplant

Für das erste Quartal 2027 hat die Bundesregierung einen sogenannten Wertschöpfungsbonus angekündigt. Die Grundförderung für alle Wärmepumpen soll dann auf 15 Prozent sinken. Geräte, die in der EU gefertigt wurden, erhalten 15 Prozentpunkte zurück und kommen damit wieder auf 30 Prozent. Wer ein außerhalb der EU gefertigtes Gerät einbauen lässt, bekäme also nur noch die Hälfte der heutigen Grundförderung.

Startdatum und Nachweisregeln stehen noch nicht fest, im aktuellen KfW-Merkblatt (Stand 09/2026) taucht der Bonus noch nicht auf. Für Anträge, die jetzt gestellt werden, spielt die Herkunft des Geräts keine Rolle.

Was das in Euro bedeutet: ein Rechenbeispiel

Nehmen wir ein Einfamilienhaus in Leonberg, Baujahr 1985, mit einer 25 Jahre alten Ölheizung. Die Eigentümer wohnen selbst im Haus, ihr Einkommen liegt über der Grenze für den Einkommensbonus. Die neue Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet mit Einbau 35.000 Euro. Das liegt über dem Deckel, gefördert wird also nur ein Teil davon.

  • Antrag bis 31. Januar 2027: 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro Zuschuss
  • Antrag zwischen 1. Februar und 31. Juli 2027: 42 Prozent von 27.250 Euro, also 11.445 Euro
  • Antrag ab 1. August 2027: 38 Prozent von 26.500 Euro, also 10.070 Euro

Wer gut ein halbes Jahr wartet, verliert in diesem Beispiel 2.810 Euro. Greift ab Februar zusätzlich die geplante Kürzung für Wärmepumpen ohne EU-Fertigung, blieben nur noch rund 7.360 Euro (27 Prozent von 27.250 Euro).

Gut zu wissen: Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von den aktuellen Regeln besonders. Mit Einkommensbonus sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich, bei gleichen Kosten also 22.400 Euro. Weil auch für sie der Kostendeckel sinkt, lohnt sich hier ebenfalls ein früher Antrag.

Der Stichtag gilt für den Antrag, nicht für den Einbau

Für Bonus und Kostendeckel zählt laut KfW-Merkblatt der Zeitpunkt der Antragstellung. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Wer bis Ende Januar 2027 den Antrag stellt, kann die Wärmepumpe also im Frühjahr oder Sommer einbauen lassen. Dann hat der Heizungsbauer eher Luft, und Sie sitzen während des Umbaus nicht im kalten Haus.

Wichtig: Einen Antrag „auf Vorrat“ gibt es nicht. Sie brauchen bereits einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der an die KfW-Zusage geknüpft ist. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.

So stellen Sie den Antrag rechtzeitig

Der Antrag selbst ist in wenigen Minuten gestellt. Die eigentliche Arbeit steckt in den Schritten davor, und an der Reihenfolge führt kein Weg vorbei:

  1. Heizlast und passende Anlage klären. Grundlage ist eine raumweise Heizlastberechnung. Sie zeigt, wie groß die Wärmepumpe sein muss und ob einzelne Heizkörper getauscht werden sollten. Eine erste Einschätzung liefert der kostenlose Heizlast-Schnellcheck, warum die genaue Berechnung so wichtig ist, lesen Sie im Artikel zur Heizlastberechnung.
  2. Angebot einholen und die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA bestätigt, dass die geplante Anlage die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt, und legt die förderfähigen Kosten fest. Ausstellen darf sie ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachbetrieb.
  3. Den Vertrag mit Förder-Vorbehalt unterschreiben. Der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die KfW-Zusage geknüpft ist, und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum. Fehlt diese Klausel, ist die Förderung verloren.
  4. Den Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen. Dort laden Sie den Vertrag hoch und geben die BzA-ID ein. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst, eine Vertretung durch Dritte lässt die KfW bei Einfamilienhäusern nicht zu.

Rechnen Sie mit Vorlauf. Viele Heizungsbauer sind im Herbst ausgebucht, und ein belastbares Angebot entsteht nicht über Nacht. Wer erst Mitte Januar anfängt, wird es schwer haben.

Unterstützung durch den Energieeffizienz-Experten

Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte (gelistet bei der Deutschen Energie-Agentur) begleite ich Sie bei allen vier Schritten: von der Heizlastberechnung über die Prüfung des Angebots und die BzA bis zur Vertragsklausel und zum Antrag in „Meine KfW“, den wir auf Wunsch gemeinsam ausfüllen.

Am meisten bringt das, wenn ich von Anfang an dabei bin. Dann passen Anlagengröße, Angebot und förderfähige Kosten zusammen, bevor Sie etwas unterschreiben. Das ist wichtiger, als es klingt: Pro Maßnahme ist nur ein Antrag möglich, und ein einmal gestellter Antrag lässt sich nicht nachträglich aufstocken. Fehler am Anfang kosten also bares Geld.

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Häufig gestellte Fragen zur Heizungsförderung 2027

Behalten bereits gestellte Anträge die aktuellen Sätze?

Ja. Die KfW prüft nach den Bedingungen, die bei Antragstellung galten. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig, auch wenn die Heizung erst 2027 oder 2028 eingebaut wird.

Wird die Heizungsförderung 2027 abgeschafft?

Nein. Die Förderung läuft weiter, wird aber planmäßig abgesenkt. Einen Rechtsanspruch gibt es wie bisher nicht, die KfW fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Meine alte Heizung läuft noch. Soll ich trotzdem jetzt tauschen?

Das hängt vom Zustand der Anlage und Ihrem Haus ab. Für den Klimageschwindigkeitsbonus muss die alte Heizung aber funktionieren. Wer ohnehin in den nächsten Jahren tauschen will, bekommt heute mehr Geld als bei jedem späteren Antrag.

Fazit: Jetzt planen, später einbauen

Die Heizungsförderung bleibt, sie wird nur jedes halbe Jahr etwas kleiner. Wer den Heizungstausch für 2027 oder 2028 ohnehin im Kopf hat, sollte die Planung jetzt anstoßen und den Antrag vor dem 1. Februar 2027 stellen. Eingebaut werden kann danach in Ruhe.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Ab 1. Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus (16 auf 12 Prozent) und Kostendeckel (28.000 auf 27.250 Euro), danach halbjährlich weiter.
  • Für Wärmepumpen ohne EU-Fertigung ist ab dem ersten Quartal 2027 eine Grundförderung von nur noch 15 Prozent geplant.
  • Maßgeblich ist das Antragsdatum, nach der Zusage bleiben 36 Monate für den Einbau.
  • Vor dem Antrag muss ein Vertrag mit Förder-Vorbehalt unterschrieben sein.
  • Im Beispiel kostet ein halbes Jahr Warten 2.810 Euro Zuschuss.

Einen Überblick über alle aktuellen Zuschüsse finden Sie im Ratgeber Energetische Sanierung fördern lassen. Wenn Sie wissen möchten, welcher Fördersatz für Ihr Haus gilt und ob der Zeitplan bis Ende Januar realistisch ist, vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch.

Axel Merkt, zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Deutsche Energie-Agentur), BAFA- und KfW-zertifiziert, Energieberatung in Renningen und Umgebung

Axel Merkt
Energie-Effizienz-Experte

Als zertifizierter Energieberater und Diplom-Ingenieur (FH) unterstützt Axel Merkt seine Kunden bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Als Effizienz-Experte der dena bringt er nicht nur technisches Fachwissen, sondern auch Verständnis für individuelle Bedürfnisse mit.

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